Ceterum censeo corruptionem esse delendam 1)
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"Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, das wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden" (3)

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Der Strippenzieher

Gegenüber einem Oppositionspolitiker soll Schnur am 9. April 2002 abends in einem privat geführten Telefonat eingeräumt haben, am Liebsten juristisch gegen den Redakteur von justizskandale.de vorgehen zu wollen. Seine Juristen (zählen dazu auch telefonisch kontaktierte Parteifreunde bei Staatsanwaltschaft und Gericht?) hätten ihm davon jedoch abgeraten. Für die kritischen Texte gelte (leider?) die Freiheit des Wortes bzw. die Meinungsfreiheit. Für den Kritik kaum gewohnten Schnur womöglich ein schwer erträglicher Zustand.
So kam es am 24. Mai 2002 zu einem weiteren Telefonat. Diesmal rief Schnur einen Parteifreund an, den er seit Jahrzehnten persönlich und gut kennt. Dieser, ein honoriger Mann, ist auch bekannt mit dem Redakteur von justizskandale.de.
In dem Telefonat versuchte Schnur anscheinend, mit gewissen "weiteren Einzelheiten" (übler Nachrede?) Stimmung gegen seinen Kritiker und dessen kritische Texte zu machen. Schließlich ist laut Odinprawda das "Lästern über Abwesende Lieblingsbeschäftigung der Odinwälder." Auch für Horst Schnur, die füllige Verkörperung des Odinwaldes und dessen von der SPD jahrzehntelang geprägter (politischen) Kultur?
Seinem Parteifreund dürfte durch das Telefonat bewusst geworden sein, dass ihn Unterstützung für einen "Majestätsbeleidiger" (oder gar noch Sympathie für einen Regierungswechsel im Odenwald) in einen eigenen und ernsten Konflikt mit der "Majestät" und seiner Partei stürzen könnte.


Odenwälder Klartext: "Mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden"

Jedenfalls hatte Schnur auf seinen Parteifreund so eingewirkt, dass dieser 2 Tage später dem Redakteur von justizskandale.de Folgendes via eMail mitteilte:


Quelltext der eMail vom 26. Mai 2002 (Alle "identifizierenden" Details wurden geschwärzt)

"Es wäre für Sie gewiss ein Leichtes, alle entsprechenden Internet-Seiten für eine gewisse Zeit außer Kraft zu setzen. Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, das wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden."

Wie schon bei Schnurs Jubiläums-Jubeleien fühlt man sich auch hier an das frühere SED-Regime erinnert:
Denn im kritisch-publizistischen Zweifelsfall war dort auch "dann wirklich nach dem Gespräch mit" dem Genossen Erich Honecker oder dem Genossen Erich Mielke "zu entscheiden", "was dann danach wieder" publiziert werden sollte. Ansonsten verbieten sich Vergleiche mit dem SED-Regime schon deswegen, weil das korrekt und demokratisch installierte "SPD-Regime" im Odenwald schon deutlich länger währt, seit über einem halben Jahrhundert nämlich. Ohne Aussicht auf eine Wende - denn dabei hätten womöglich zu viele zu viel zu verlieren.

Majestätsbeleidigung: A l l e   Artikel  g e g e n   Landrat Schnur aus dem Internet nehmen?

Mit den "e n t s p r e c h e n d e n  Internet-Seiten" dürften solche "von den Auffassungen ihrer regionalen Vorleute abweichende Meinungen" und Texte gemeint gewesen sein, die nach Einschätzung des OHZ - Chefredakteurs Gerhard Grünewald von den "Odenwälder Sozialdemokraten ... schon fast wie Majestätsbeleidigung" aufgefasst werden.
(Die wiederholte Nachfrage an Schnur und seinen Parteifreund, welche Internet-Seiten denn konkret gemeint seien, wurde nie beantwortet.) Ein derart unverblümtes Zensuransinnen - faktisch die behördliche Vorprüfung und Genehmigung des Inhaltes in Form eines informellen "Gesprächs" mit dem Regenten - konnte Schnur nicht persönlich und schriftlich an seinen Kritiker herantragen. Doch es kann kaum einen Zweifel geben, dass sein honoriger und intelligenter Parteifreund die Wünsche bzw. das "Angebot" des Landrats richtig verstand und weitervermittelte.
So hatte er dem kritischen Publizisten am 25. Mai per eMail schon "folgendes Angebot" von "Landrat Horst Schnur" übersandt:
Alle "Artikel gegen Landrat Schnur aus dem Internet nehmen", die von diesem als "verleumderisch" empfunden werden. Am Ende also  j e d e n   g e g e n  Schnur gerichteten Artikel?


Quelltext der eMail vom 25. Mai 2002

Aus weniger demokratischen bzw. "formaldemokratischen" Staaten wie der Türkei, der Ukraine oder Russland weiß man, dass mit diesem Strickmuster ("verleumderisch") peinliche, unbequeme Kritik an Politikern, Polizei und Militär kriminalisiert wird - mit Hilfe einer korrupten, verkommenen Justiz. Kann man im Odenwald ein anderes oder besseres "Strickmuster" vermuten?


Einige Link-Empfehlungen, die über der Zustand der Menschenrechte (Meinungsfreiheit etc.) beim NATO-Partner und EU-Anwärter Türkei informieren:


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Inhaltsverzeichnis

Chronik
Majestätsbeleidigung
Probleme des Lokaljournalismus
Odinprawda: Achtung Satire!
Kartoffelkönig und Hofnärrin
Samisdat und Treibjagd: Anschauungsmaterial
Der Strippenzieher
Zensur - Klartext
Majestät verleumdet?
Schnur will "Anklage ... einreichen"
Südhessische Treibjagd
Polizeipräsidium als Zeuge
Verfahrensmuster für Willkür
Internet & Bücherverbrennung
Lehren für Landgrafen
Warum keine Gegendarstellung?
Ist der "Landfürst" der Verleumder?
"Nur um eines bittet Landrat Schnur ..."
Übles Spiel mit einem (Partei-)Freund?
Üble Spiele in Historie und in Hollywood
Gefährliche Bemerkung
"Informationsfreiheit" im Odenwald
Thema für SPIEGEL, kein Thema für OHZ
"Öffentlichkeit im Odenwaldkreis hat ein Recht ..."
Brandanschlag: Desinformation statt Information
Odenwälder Echo mäuschenstill
Stadtnachrichten: Loch im Mantel des Schweigens
Das musste doch nicht sein
Redakteurstelefonat: Das muss unter uns bleiben
Provinz: Ganoven und Wichte
Gelöschte Links I: Konforme BündnisGrüne
Kommunalpolitik und Pöstchgeschacher
Gelöschte Links II: Gesäubertes Gästebuch
Gelöschte Links III: Gesäuberte Kulturseite

Grundrecht Meinungs- und Pressefreiheit

Die folgenden Zitate entstammen dem DTV-Buch "Meine Grundrechte" von Hubert Weis (1995, 3. Auflage):

"Artikel 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ... Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht der freien Meinungsäußerung ist die Grundlage der Freiheit und der Demokratie... Ohne das Recht, die eigene Meinung frei und ungehindert zu sagen, ist eine Selbstverwirklichung des Menschen nicht denkbar; persönliche und politische Freiheit kann es ohne Meinungsfreiheit nicht geben... Daneben enthalten die Meinungs- und die Informationsfreiheit eine aus der Achtung vor der Würde und Persönlichkeit des Menschen (Art. 1, 2 Abs. 1) hergeleitete Komponente, weil es zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen gehört, sich zu äußern... Meinungs- und Informationsfreiheit ... sind nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts für die freiheitliche Demokratie 'schlechthin konstituierend' (BVerfGE 77, 65, 74)" (Weis, S. 64 ff)

"Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich (BVerfGE 20, 162)
Denn soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, so muss er nicht nur umfassend informiert sein, sondern auch die Meinungen kennen und abwägen können, die sich andere gebildet haben.. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang, indem sie Informationen beschafft und selbst dazu Stellung nimmt... Dadurch wird die Presse auch zu einer Art Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen Vertretern in Parlament und Regierung." (Weis, S. 71 ff)

"Die Pressefreiheit umfasst das Recht, die politische, wirtschaftliche und kulturelle Tendenz einer Zeitung festzulegen ... Diese Garantie richtet sich in erster Linie gegen den Staat, der auf die Tendenz von Presseerzeugnissen keinen Einfluss nehmen darf. (Weis, S. 74ff)

"Das Verbot der Zensur gilt gleichermaßen für die Meinungs-, Presse und Rundfunkfreiheit. Unter Zensur ist die sog. Vorzensur zu verstehen. Als Vorzensur werden alle einschränkenden Maßnahmen vor der Herstellung und Verbreitung eines geistigen Werks ... bezeichnet, insbesondere eine behördliche Vorprüfung und Genehmigung des Inhaltes. Schon die Existenz einer derartigen Präventivkontrolle würde - unabhängig von ihrer Handhabung im Einzelfall - das geistige Leben empfindlich lähmen. Deswegen gibt es keine Ausnahme vom Zensurverbot." (Weis, S. 78)


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