2. 6. 1997 |
Verheimlichte Funde - Im Nachlass und in der Wohnung eines vorher verstorbenen Mannes findet in "amtlicher Funktion" eine Mitarbeiterin von Landrat Schnur ein "kleines Vermögen" und eine erbschaftsrelevante, beweiskräftige Urkunde.
Was alles in der vormaligen Wohnung seines Vaters gefunden und dann "gesichert" wurde, erfährt ein ahnungsloser, außerhalb wohnender Sohn und Erbe nur schrittweise im Lauf der folgenden Jahre - gegen erhebliche Widerstände der amtlichen Mitwisser. Bald 5 Jahre später wird der hintergangene Sohn mit Billigung "von oben" noch immer über wesentliche Umstände der damaligen Funde in seinem Elternhaus in Unkenntnis gehalten. Schnurs Schilda?
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1. 10. 1999 |
Strafanzeigen - Einleitung eines Strafverfahrens gegen zwei Mitarbeiter von Landrat Schnur, einen Behördenleiter und eine Verwaltungsangestellte. Dazu kommt es erst, nachdem die verantwortliche Behörde, wiederum gegen geltendes Recht, dem Hintergangenen jegliche Antwort und jegliche Klärung verweigerte, auch dies offenbar mit Billigung "von oben".
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17. 11. 1999 |
Erste staatsanwaltliche Verfügung zur Vernehmung der Beschuldigten (Missachtete) Frist: 1. 1. 00 |
4. 2. 2000 |
Zweite staatsanwaltliche Verfügung zur Vernehmung der Beschuldigten (Missachtete) Frist: 11. 3. 00 |
6. 6. 2000 |
Dritter Anlauf zur Vernehmung der Beschuldigten. Nach mehrfachen, eindringlichen Mahnungen der Staatsanwältin und fortgesetzt missachteten Fristen ("Entschleunigungsgebot") stellt der örtliche Kommissar immerhin einen Antrag auf Aussagegenehmigung für die beiden beschuldigten Kollegen "im Haus". |
14. 6. 2000 |
"Es
war mir aber klar", und zwar von Anfang an, wem das
ihr widerrechtlich zugeeignete Geld tatsächlich gehörte. Dies muss
die "begünstigte" Privatperson während ihrer Beschuldigten - Vernehmung
einräumen. Warum wird sie nicht gefragt, ob sie diese Art "Interessenvertretung"
mit einem "Geschenk" für die Amtsperson(en) honorierte? Indirekt,
wie auf Provisionsbasis, profitierten auf jeden Fall "notleidende
öffentliche Kassen". Wurden auch deswegen die dreisten (üblichen?)
Praktiken von involvierten Amtspersonen mit "bestem Wissen und Gewissen"
ermöglicht und gedeckt? |
20. 6. 2000 |
Landrat Schnur meldet sich persönlich zu Wort: Keine Aussagegenehmigung! Die Vernehmung seiner beschuldigten Mitarbeiter sei angeblich "entbehrlich". Spätestens jetzt trägt der Dienstvorgesetzte (Mit-)Verantwortung nicht nur für (Un-)Sitten in seiner Behörde, sondern auch für die fragliche "Aufklärung des Sachverhaltes". |
12. 7. 2000 |
Widerspruch und vierter Anlauf: Die Staatsanwältin wagt es, dem einflussreichen Landrat zu widersprechen.
Sie hält die "Vernehmung der Beschuldigten zur Aufklärung des Sachverhaltes weiterhin für erforderlich." Wird dies von Schnur gewünscht?
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24. 7. 2000 |
Die "entbehrliche" Vernehmung erweist sich als prekäre Vernehmung. Die Hauptbeschuldigte, laut Schnur die reine "Unschuld", sagt kein Wort zur Sache, die gegen sie vorliegenden Verdachtsgründe kann sie nicht beseitigen. Erst nach erneuter Absprache mit dem Hausjuristen will sie sich angeblich "zur Sache äußern". Ein Versprechen, das sich als falsch erweist. |
10. 8. 2000 |
Schwere Belastung der Hauptbeschuldigten. Das ergibt sich aus der Vernehmung des mitbeschuldigten Behördenleiters. Sie habe ihm angeblich nichts von den "eigentumsrechtlichen Problemen" erzählt. |
1. 9. 2000 |
Wer hat wie erreicht, dass in dieser kritischen Ermittlungsphase die korrekte Staatsanwältin den Fall abgeben musste, so dass sich die von ihr mehrfach geforderte und unmittelbar ausstehende Vernehmung der Hauptbeschuldigten "erübrigt"? Zufall? Stehen alle Staatsanwälte still, wenn ein starker Arm das will?
Am 1. 9. 2000 findet sich die letzte Aktennotiz der Staatsanwältin. Danach verschwindet sie von der Bildfläche. |
11. 9. 2000 |
"Erledigung" der angeordneten Ermittlungen bzw. Vernehmungen meldet fälschlich der bald darauf vom KOK zum KHK beförderte "Ermittler" der Staatsanwaltschaft. Die wiederholt als erforderlich angeordnete Vernehmung der angeblich aussagebereiten Hauptbeschuldigten hat er unterlassen. Doch nach dem Abgang der korrekten Staatsanwältin juckt das nicht mehr. Die Sache schmort nun dahin. |
10. 1. 2001 |
Schuldig! Das räumt sogar der neue Staatsanwalt in einem internen Schreiben an das Amtsgericht Michelstadt ein - gleichzeitig will er eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermeiden.
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24. 1. 2001 |
"Ohne Zustimmung"! So reagiert das örtliche Gericht auf den vom neuen Staatsanwalt vorgeschlagenen "Doppelpack" des § 153 StPO I: Einerseits Schuldig, andererseits Verfahrenseinstellung.
"Schuldig" hieße laut Aussage des Behördenleiters, dass das Gericht "Mittäter"
bei Unterschlagung bzw. Urkundenunterdrückung gewesen wäre! Darf das sein?
Der verantwortliche Amtsrichter ("ohne Zustimmung") wird in anderer Sache bereits mit Rechtsbeugung in Verbindung gebracht.
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6. 6. 2001 |
Folgsam: Der neue Staatsanwalt tut, was man von ihm erwartete und stellt das Verfahren gemäß den "Vorstellungen" des örtlichen Richters (§ 170 II StPO) ein. Dieser plädierte offenbar auf fahrlässiges Handeln. Tatsächlich dokumentieren
mehrere Belege, dass die Hauptbeschuldigte mit Wissen und vorsätzlichstem Vorsatz handelte.
In seiner windigen Begründung (10 Sätze) spricht der folgsame Staatsanwalt statt von "Unterschlagung" und "Urkundenunterdrückung" von einem "Sichern" (zugunsten der widerrechtlich Begünstigten). |
21. 6. 2001 |
Dickes Ende und
neue "eigentumsrechtliche Probleme"! Der die dubiosen Vorgänge
entlastende Rechtspfleger wird 4 Jahre (!) später zu dem Eingeständnis
gebracht, dass der Vermögenstransfer in den Banktresor der Begünstigten
sogar noch weitaus umfangreicher war. Seine Ausrede: Es sei nicht
seine "Aufgabe" gewesen, "die Eigentumsverhältnisse zu
klären". |
28. 8. 2001 |
Erschossen wird der in dem Fall ermittelnde Kriminalhauptkommissar in einem Waldstück aufgefunden.
Selbstmord aus privaten und/oder beruflichen Gründen?
Angeblich hielt er Distanz zu der am Ort seit Jahrzehnten dominierenden Partei.
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29. 8. 2001 |
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bzw. eine Oberstaatsanwältin lehnt mit einer skandalösen Begründung die Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ab. Diese Juristin wird in anderer Sache von dem Diplom-Ingenieur Hans Kopatsch mit Rechtsbeugung in Verbindung gebracht. |
26. 10. 2001 |
Das OLG Frankfurt verwirft die Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung, jedoch einzig und allein auf Grund eines "Formfehlers".
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21. 12. 2001 |
Das hessische Justizministerium prüft in gleicher Sache Dienstaufsichtsbeschwerden. |
1. 1. 2002 |
Der zuständige Rechtspfleger am Amtsgericht Michelstadt, vom beschuldigten Behördenleiter als "Mittäter" bezeichnet, sollte er selbst angeklagt bzw. verurteilt werden, wird "aus der Schusslinie genommen" und in eine andere Abteilung versetzt, vermutlich zu Jahresbeginn. |
13. 2. 2002 |
Das hessische Justizministerium veranlasst nach monatelanger, sorgfältiger Prüfung "das Äußerste", was man gegen Kollegen in der Justiz so tun darf: die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird dazu aufgefordert, ihre eigene (skandalöse) Entscheidung nochmals zu überprüfen. Würden die verantwortlichen Staatsjuristen von einem Kollegen wegen Strafvereitelung im Amt oder Rechtsbeugung angezeigt bzw. verurteilt, würde dies ihre berufliche Existenz gefährden. Muss man so weit gehen?
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13. 3. 2002 |
Dem verantwortlichen Landrat Schnur wird von Manfred Strack, dem Herausgeber der Website justizskandale.de, angeboten, Zitat, "die in diesem Bericht geschilderten Abläufe aus Ihrer Sicht zu kommentieren." Das Angebot wird nicht aufgegriffen, eine Gegendarstellung gibt es anscheinend nicht.
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5. 4. 2002 |
Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Odenwaldkreis richtet in der Sache eine Anfrage an Landrat Schnur und sendet 4 Tage später eine Pressemitteilung an lokale Zeitungen. |
9. 4. 2002 |
Landrat Horst Schnur ruft den Fraktionsgeschäftsführer der Grünen abends um 18 Uhr 30 in dessen Privatwohnung an und führt mit ihm ein ca. 30-minütiges Telefonat. Dabei droht er den Grünen Konsequenzen an, sollten sie die Sache weiter verfolgen. Die Anfrage will er nicht beantworten. Außerdem will er wissen, ob bereits eine Pressemitteilung versandt wurde. In der normalerweise gefällig berichtenden Lokalzeitung wird in den Tagen darauf die dem Landrat ungenehme Pressemitteilung offenbar nicht erwähnt. |
17. 4. 2002 |
Ein führender Kommunalpolitiker der FDP
schreibt an der Verfasser dieser Dokumentation: "Ihre sachliche Argumentation anhand von den schriftlichen Beweisstücken stellt der Verwaltung des Odenwaldkreises und des Amtsgerichtes Michelstadt ein schlechtes Zeugnis aus!
Ich hoffe, das sich die politische Situation im Odenwald in den nächsten Jahren nachhaltig ändert und sich die Abhängigkeitsverhältnisse auflösen und die Kreisverwaltung sowie das Amtsgericht Michelstadt fähigere Köpfe erhält als dies jetzt der Fall ist." Namentlich und öffentlich will er sich zu dieser Kritik offenbar nicht bekennen, möglicherweise aus Angst vor Repressalien oder Nachteilen.
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